SCHLOSS PENZING

23.04.2020

Brandschutztechnische Ausstattung mit Fluchtwegen

Im denkmalgeschützten Schloss Penzing organisieren die Besitzer im kleinen Rahmen Musikveranstaltungen, Hochzeitsfeiern und andere Festlichkeiten. Das 1. OG wird vom Besitzer zu Wohnzwecken genutzt, im 3.OG sind Beherbergungsräume vorhanden.

Die bestehende Erschliessung der Geschosse entspricht nicht dem Standart zur Personenrettung im Brandfall, das Gebäude muss diesbezüglich nachgerüstet werden.

Die Aufgabe für die Planung besteht darin, mit so wenig wie möglichen Eingriffen in die historische Substanz einen 2. Rettungsweg für das 2. und 3. OG zu schaffen. In diesem Zusammenhang muss die bestehende Treppe vom EG bis ins DG als notwendiger 1. Rettungsweg ertüchtigt werden.

Die Schaffung eines 2. abgeschotteten Treppenhauses im Gebäudeinneren scheidet wegen zu massiven Eingriffen in die Substanz und mangelndem Platzangebot im Grundriss aus. Es wird dehalb auf der Zufahrtseite des Hauses in 6 Meter Abstand ein schlanker Treppenturm errichtet, der mit 2 Brücken im 2. und 3. OG an bestehende, zu Türen umgebauten Fenstern, andockt.

Treppenturm und Brücken sind Stahlkonstruktionen. Die Brücken haben eine transparente Netzbrüstung, der Treppenturm wird mit gefalteten Cortenstahl-Blechen verkleidet.

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